Die Prüfung des Hörvermögens

Ziel der Untersuchung des Gehörs ist das Entdecken von Hörschäden sowie die Lokalisation von Entstehungsort und Ursache der Hörbeeinträchtigung.

In „Eigenregie“ durchgeführte Hörtests, wie Händeklatschen oder Rufen, sind ungeeignet, da die Reaktionen des Kindes nicht zwingend an das Hörvermögen gekoppelt sind.

Ebenso sind auch Plappern und Lallen bei Säuglingen keine Zeichen für ein funktionierendes Gehör, sondern Begleiter der motorischen Entwicklung des Kindes. Gehörlose Babys geben zwar zunächst die gleichen Laute von sich, sie hören aber nach und nach wieder mit dem Plappern auf. Wenn die eigene Stimme nicht wahrgenommen werden kann, ist es schließlich uninteressant, damit zu experimentieren. Für Eltern sollte das Nachlassen dieses Experimentierens ein Warnsignal sein.  

(Weitere Informationen zum Thema Spracherwerb finden Sie in der Rubrik „Weshalb die Zeit drängt“.)

Professionell durchgeführte Hörmessungen werden unterteilt in:

Objektive Messungen

Hierbei ist keine Mitarbeit des Patienten/der Patientin nötig! Sie finden bei Säuglingen, Menschen mit geistiger Behinderung und nicht kooperativen Patienten und Patientinnen Anwendung. Damit die Grundaktivität der Muskeln gering ist, und das Messergebnis nicht verfälscht wird, sollte der/die PatientIn möglichst ruhig und entspannt liegen. Das Verfahren kann sogar bei schlafenden oder sedierten Patienten und Patientinnen eingesetzt werden, da das Gehör auch während des Schlafens arbeitet.

Subjektive Messungen

Bei dieser Methode, das Hörvermögen eines Menschen zu überprüfen, ist der Erfolg der Untersuchung von der Mitarbeit des Patienten/der Patientin abhängig. Hierzu zählen die Ton- und Sprachaudiometrie sowie die Verhaltens-, Reaktions- und Spielaudiometrie.

Tonaudiogramm - Copyright Neuroth LupiSpuma

Das Tonaudiogramm stellt das subjektive Hörvermögen eines Menschen für Töne dar und kann Aussagen darüber liefern, ob Abweichungen von der Norm vorliegen, die auf eine Erkrankung des Ohres oder die Störung des Hörvermögens hinweisen.
Es werden nacheinander die Luft- und auch die Knochenleitung beider Ohren getestet. Dies geschieht bei Frequenzen zwischen 125 und 8.000 Hertz (Hz) durch Anheben des Schallpegels, bis der Ton von dem Patienten/der Patientin leise wahrgenommen wird. Die hörgesunde Hörschwelle liegt dabei zwischen 0 und 20 Dezibel (dB). Die Luftleitung beschreibt den Weg des Schalls über äußeren Gehörgang, Trommelfell, Mittelohr, Cochlea (Hörschnecke) bis zum Gehirn. Wohingegen die Knochenleitung den Weg des Schalls über den Schädelknochen direkt in die Hörschnecke darstellt.

Verfahrensweisen der Hörprüfung

Screening

Das Hörscreening oder der Suchtest werden angewendet, um Personen mit Hörschädigungen ausfindig zu machen.

Bei dieser Untersuchung werden dem Ohr mittels einer kleinen Sonde, die ans Ohr gehalten wird, Schallimpulse vorgespielt. Ein gesundes Innenohr empfängt nicht nur diese Schallimpulse, sondern erzeugt auch selbst in einer Funktionsumkehr Antwort-Schallimpulse. Diese können mit der selben Sonde gemessen werden.

Dabei interessieren weder die Art, noch der Grad der Hörschädigung. Um möglichst früh angeborene Hörstörungen zu erkennen, wird empfohlen, diese Untersuchung bereits in der ersten Lebenswoche durchzuführen. Sie wird in Österreich flächendeckend angeboten und wird seit 2003 im Mutter- Kind- Pass empfohlen und dokumentiert.

Diagnostisches Verfahren

Mit dem diagnostischen Verfahren des Rein-Ton-Audiogramms wird geprüft, ob eine Hörschädigung vorliegt und wie groß der gesamte Hörverlust ist. Darüber hinaus lässt sich feststellen, wie der Hörverlust sich zwischen Außen- und Mittelohr (Schallleitung) und Innenohr (Schallempfindung) aufteilen lässt.

Akustisches Verfahren

Das akustische Verfahren des Rein-Ton-Audiogramms wird dazu benötigt, die Grundlagen für die Hörgeräteanpassung zu eruieren. Die Hauptunterschiede zum diagnostischen Verfahren sind:

  • die vorgeschriebenen Pflichtfrequenzen,
  • die Messung der Knochenleitung, welche in jedem Fall durchgeführt werden muss
  • die Messung der Unbehaglichkeitsschwelle (erst ab einem Entwicklungsalter von 10 Jahren)

Sprachaudiometrie

Mit Hilfe der Sprachaudiometrie kann bei einem hörgeschädigten Menschen die Beeinträchtigung des Sprachverstehens gemessen werden. Die Ergebnisse geben wichtige Anhaltspunkte für die Hörsystemanpassung sowie zusätzliche diagnostische Rückschlüsse. (Hören und Verstehen ist ein Unterschied!)

Je nach gegebener Sprachkompetenz des Kindes werden spezielle, an das Entwicklungsalter abgestimmte Sprachtests verwendet. Sprache setzt sich aus Vokalen und Konsonanten zusammen. Dabei tragen Vokale (a-e-i-o-u) viel Energie, sind eher tieffrequent im Klang und besitzen nur wenige Informationen. Konsonanten hingegen tragen viel Energie, sind hochfrequent und besitzen viele Informationen.

Wird nur ein einziger Konsonant oder Vokal nicht richtig verstanden, kann dies zu Mehrdeutigkeit führen (Bsp.: Teich – Deich – Weich).

Die Hörprüfung bei Kindern – Pädaudiologische Messung

Pädakustik 01 - Copyright Neuroth

Bei Kindern wird die Verfahrensweise der Hörmessung an das entsprechende Entwicklungsalter angepasst. Insbesondere im ersten Lebensjahr werden objektive Hörmessungen zur Diagnosestellung herangezogen, da die Mitarbeit der Kinder nur sehr eingeschränkt möglich ist.

Die Überprüfung der Hörhilfen ist allerdings nur mit subjektiven Verfahren möglich. Diese werden in den ersten beiden Lebensjahren spielerisch im Freifeld, also ohne Kopfhörer, durchgeführt (Verhaltens-, Spielaudiometrie). Dafür ist viel Erfahrung notwendig und es empfiehlt sich ein entsprechendes Kompetenzzentrum aufzusuchen.

Ab dem Schulalter können Hörmessungen problemlos bei niedergelassenen HNO-Fachärztinnen und HNO-Fachärzten durchgeführt werden.

(Informationen zu kindgerechten Hörmessungen in Ihrer Umgebung entnehmen Sie bitte der Rubrik „Kosten und Anlaufstellen“.)