Leben mit Hörbeeinträchtigung: Schulkinder & Jugendliche

Wichtige Informationen

Zeitleiste: Leben mit einer Hörbeeinträchtigung: Schulkinder und Jugendliche

Die Auswahl von Schule und Ausbildung

Je nach Unterstützungsbedarf des Kindes, d.h. abhängig vom Grad der Hörbeeinträchtigung des Kindes sowie der Kommunikationsform im Elternhaus (Gebärdensprache/Lautsprache), sollten die Schul- und Ausbildungswahl sorgfältig von den Erziehungsberechtigten überlegt und ausgewählt werden. Nutzen Sie daher die Unterstützung des Expertenteams bei dieser Entscheidung.

Die Kontrolle des Hörvermögens

Auch eine bereits diagnostizierte Hörschädigung muss mindestens zweimal im Jahr kontrolliert werden, da sich in etwa ein Drittel der bestehenden Hörbeeinträchtigungen im Laufe der Zeit verschlechtert. Ist dies der Fall, muss rechtzeitig reagiert und die Einstellung der Hörhilfe angepasst werden.

Förderung

Unterstützung durch BeratungslehrerInnen

Für hörbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche bzw. SchülerInnen mit AVWS (Auditiver Verarbeitungs- und Wahrnehmungsschwäche) im steirischen Schulraum besteht die Möglichkeit, dass sie über das FIDS (Fachbereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik) durch BeratungslehrerInnen im mobilen Dienst während der gesamten Schulzeit begleitet und betreut werden.

Aufklärungsarbeit und Sensibilisierung im Umgang mit einem hörbeeinträchtigten Kind zählen zu den Hauptaufgaben der mobilen Lehrpersonen. Auch mit der Klasse, die das Kind besucht, wird zu Beginn intensiv gearbeitet, um eine adäquate Basis für das schulische und soziale Lernen ermöglichen zu können.

Die SchülerInnen in der Steiermark werden je nach Hörbeeinträchtigung bzw. Hörleistung und Kommunikationsbedürfnis nach ihren individuellen Möglichkeiten von ausgebildeten Hörgeschädigtenpädagoginnen und -pädagogen, mit unterschiedlich hoher Gebärdensprachkompetenz, unterstützt und unterrichtet.

Das Angebot am Schulstandort „Rosenberg“ (VS Rosenberg und BG/BRG Kirchengasse) reicht von rein lautsprachlichem über gebärdenunterstützten bis hin zu bilingualem Unterricht (Lautsprache und Gebärdensprache = Unterrichtssprachen). Der Übertritt vom Kindergarten in die Volksschule sowie in weiterführende Schulen wird in einem gut vorbereiteten Prozess begleitet.

Mobile Berufsausbildungsbegleitung

Die mobile Berufsausbildungsbegleitung des Förderzentrums Graz richtet sich an Jugendliche, die von Hörschädigung betroffen sind und entweder eine Lehre im Rahmen der dualen Ausbildung oder eine berufsbildende Schule nach Beendigung der Schulpflicht absolvieren.

Das Angebot umfasst:

  • Vermittlung von Übergangshilfen für Jugendliche, Eltern und Firmen
  • Berufsschulbegleitung (Vorbereitung, Begleitung an den Berufsschulen und Lernbetreuung)
  • Arbeitsplatzbetreuung im Rahmen der dualen Ausbildung
  • Vorbereitung und Begleitung im Zuge der Lehrabschlussprüfung

Arbeitsassistenz und Jobcoaching für Menschen mit Hörbeeinträchtigung von Jugend am Werk

Die Arbeitsassistenz unterstützt Menschen mit Hörbeeinträchtigung mithilfe von Gebärdensprache dabei, einen Arbeitsplatz zu finden oder zu behalten.

Angebot:

  • Suchen eines Lehr- und Arbeitsplatzes
  • Unterstützung, wenn der Lehr- oder Arbeitsplatz gefährdet ist
  • Vermitteln zwischen Arbeitskolleginnen, -kollegen und ihren Arbeitgeberinnen und -gebern
  • Information für Betriebe über die Beschäftigung von Menschen mit Hörbeeinträchtigung und spezielle technische Möglichkeiten

Das Jobcoaching unterstützt mithilfe von Gebärdensprache im Beruf.

Angebot:

  • Begleitung bei der Strukturierung des Arbeitsalltags
  • Unterstützung bei Umschulungen
  • AnsprechpartnerIn für alle arbeitstechnischen und sozialen Fragen
  • Sensibilisieren von Arbeitskolleginnen und -kollegen für eine gute Zusammenarbeit

Die logopädische Therapie

Sollte Ihr Kind Schwierigkeiten in seiner Lese- und Schreibentwicklung zeigen, denken Sie an die Möglichkeit einer logopädischen Therapie. Auffälligkeiten im Lernerfolg müssen früh erkannt und aufgefangen werden, um Frustration und zu große Rückstände im Lernstoff vermeiden zu können.

Die Kosten werden zu einem Teil von der Krankenkasse übernommen.

Frequenz- Modulations- Anlagen (FM- Systeme)

Auch mit Hörgeräten oder einem Cochlea Implantat (CI) ist ein ausreichendes Sprachverstehen in vielen Situationen nicht gegeben, beispielsweise, wenn sich der/die SprecherIn in der Schule oder im Kindergarten in mehreren Metern Abstand befindet, die sprechende Person im Raum hin und her geht und dem Kind dabei den Rücken zuwendet oder wenn es laut ist. Eine FM-Anlage besteht aus einem Sender, den die sprechende Person am Körper trägt und einem oder zwei Empfängern, die über den Audioeingang mit dem Hörgerät oder dem Sprachprozessor des Kindes verbunden werden. Die Stimme wird über Funk direkt in das Hörgerät oder das CI des Kindes eingespeist. Das Hörgerät oder Cochlea Implantat muss von dem/der HörgeräteakustikerIn entsprechend programmiert werden.

Empfohlene Untersuchungen und Kontrollen

Die Hörprüfung

Bei einer bestehenden Hörbeeinträchtigung ist es wichtig, mindestens zweimal jährlich eine HNO-fachärztliche Kontrolle durchführen zu lassen, da sich die Hörkurve jederzeit verändern kann. Diese kann bei niedergelassenen HNO-Fachärztinnen und HNO-Fachärzten, aber auch an jeder HNO-Klinik durchgeführt werden.

Die Technikkontrolle

Ebenso wichtig sind regelmäßige technische Kontrollen bei ihrem/Ihrer AkustikerIn bzw. TechnikerIn. Hörhilfen sind sehr empfindliche Geräte, die regelmäßig überprüft und gewartet werden müssen, um ihre volle Funktionsfähigkeit gewährleisten zu können.

Alle notwendigen Informationen zu Kontakten in Ihrer Nähe finden Sie in der Rubrik "Kosten und Anlaufstellen"!