Kosten, Förderungen  und Anlaufstellen

Liebe BesucherInnen,
Wir arbeiten derzeit an einer umfangreichen Plattform, die Ihnen in übersichtlicher Form Informationen zu anfallenden Kosten, Förderstellen sowie medizinischen und therapeutischen Anlaufstellen bietet. Leider sind diese Informationen in Österreich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und bisher nicht gesammelt zu erhalten.
Aktuell können wir Ihnen daher leider ausschließlich Informationen bezgl. der Steiermark und Tirol bieten.

Besonders bedanken möchten wir uns an dieser Stelle beim „Fachteam Diagnostik und Therapie“ des Förderzentrums für Hör- und Sprachbildung in Graz, ohne dessen Unterstützung diese Website nicht zustande gekommen wäre.

Familienbeihilfe

Erhöhte Familienbeihilfe

Aufgrund einer diagnostizierten Hörbeeinträchtigung des Kindes erhält die Familie eine erhöhte Familienbeihilfe vom Staat (Ansuchen beim Finanzamt).
Weitere Informationen: help.gv

Hörsysteme

Kosten Hörgeräte:

Für eine Hörgeräteversorgung übernimmt die österreichische Sozialversicherung im 5- Jahres- Rhythmus die Kosten von bis zu € 3780. Dies beinhaltet 2 Hörsysteme sowie zwei Maßohrstücke und wird bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres eines Kindes übernommen, sofern es sich noch in Ausbildung befindet.

Kosten Maßohrstücke:

Abhängig vom Alter eines Menschen, müssen verschieden oft neue Maßohrstücke gefertigt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich (je nach Material) auf € 120 – € 400 je Paar. Bei Kindern bis zum 5.Lebensjahr übernimmt die Krankenkasse 2x pro Jahr die Kosten . Bei älteren Kindern nur 1x pro Jahr.

Kosten Zubehör, FM Anlagen, Batterien:

Reinigungszubehör, technisches Zubehör (FM- Anlage) sowie für Batterien sind von den Familien selbst zu tragen, können aber beim Lohnsteuerausgleich (außergewöhnliche Belastungen) geltend gemacht werden

Kosten Versicherung:

Man sollte bedenken, dass Kinder den bewussten Umgang mit einem Hörsystem erst erlernen müssen und bei Kleinstkindern eine Maßohrstückneuanfertigung im 1- bis 2- Monats- Rhythmus erfolgen muss.
Eine Hörgeräteversicherung übernimmt 100% sämtliche Kosten für event. Hörgerätereparaturen oder Maßohrstückneufertigungen trägt
Die Kosten für eine Hörgeräteversicherung belaufen sich (abhängig vom Hörgerätewert) für ein Hörgerätepaar auf ca. € 150,- pro Jahr. Bei Verlust eines Hörsystems übernimmt die Hörgeräteversicherung im ersten Jahr 85%, im zweiten Jahr 75%, etc. der Kosten.
Die Kosten für eine Hörgeräteversicherung, Reinigungszubehör, technisches Zubehör (FM- Anlage) sowie für Batterien sind von den Familien selbst zu tragen, können aber beim Lohnsteuerausgleich (außergewöhnliche Belastungen) geltend gemacht werden.

Förderungen:

Zuschüsse für die privaten Aufwendungen für technisches Zubehör (FM- Anlage) können bei der Gemeinde, Bezirkshauptmannschaft, Sozialversicherung, Caritas, VOX- Verein, Odilien- Institut, etc. persönlich durch die Familien beantragt werden. Hier gibt es aber bundesweite Unterschiede der Länder.

Garantien:

Grundsätzlich verfügen alle Hörsysteme über ein Jahr Vollgarantie vom Hersteller und ein zweites Jahr Gewährleistungsgarantie. Das heißt, Fehler, die bereits im 1. Garantiejahr aufgetreten sind, werden im 2. Jahr anstandslos behoben.
Später auftretende Defekte am Hörsystem und entsprechende Reparaturkosten, die durch Abnutzung erfolgen, trägt die Krankenkasse.

Auf die Maßohrstücke kann die Garantie nur für 3 Monate gegeben werden, da durch Wachstum, Gewichtsreduktion oder –zunahme anatomische Veränderungen eintreten können, die die Passform eines Ohrstückes beeinflussen.

Kosten, die durch selbstverschuldete Defekte am Hörsystem oder Maßohrstück entstehen, sind vom Versicherungsnehmer zu zahlen.

Aufgrund einer diagnostizierten Hörbeeinträchtigung des Kindes erhält die Familie eine erhöhte Kinderbeihilfe vom Staat (Ansuchen beim Finanzamt).

Prävention
Die Sozialversicherung trägt keine Kosten für die Prävention (Gehörschutz).

Logopädie

Kosten und Förderungen

Die Kosten für eine logopädische Therapie werden zu ca. einem Drittel von der Krankenkasse übernommen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, einen Bescheid nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz zu beantragen. Dieser deckt ebenfalls ca. ein Drittel der Kosten. Der Antrag kann bei der jeweiligen Bezirksbehörde eingereicht werden.

Gebärdensprache

Kosten und Förderungen

Die Kosten für einen Gebärdensprachkurs sind von den Familien selbst zu übernehmen.
Gebärdensprachkompetente PädagogInnen können beispielsweise im Rahmen von Familienentlastung, Schulassistenz, Jobassistenz oder Ausbildungsbegleitung angefordert bzw. beantragt werden. Diese Kosten werden in der Regel mittels Bescheid verrechnet.

Hörfrühförderung und Familienbegleitung

Kosten und Förderungen

Die Kosten für Hörfrühförderung und Familienbegleitung werden zur Gänze über einen Bescheid des Steirischen Behindertengesetztes abgedeckt. Der Bescheid kann bei der jeweiligen Bezirksbehörde beantragt werden.

Anlaufstellen

Kinderkrippe & Kindergarten, Tagesmütter & Tagesväter

Kosten und Förderungen

  • Die mobile Sonderkindergartenbegleitung des Förderzentrums wird vollständig über einen Bescheid des Steiermärkischen Behidnertengesetzes abgedeckt.
  • Die Kosten für einen Heilpädagogischen Kindergarten werden ebenfalls über einen solchen Bescheid finanziert.
  • Die Kosten für eine MIKADO-Betreuung übernimmt bei positivem Bescheid die Steiermärkische Behindertenhilfe.

Schule

Kosten und Förderungen

Die Kosten für die Unterstützung durch einen Hörgeschädigtenpädagogen werden vollständig mittels Bescheid abgerechnet.

Anlaufstellen

Allgemein

Kooperationsschulen

Weitere Schulen in Graz

Ausbildung

Kosten und Förderungen

  • Die Kosten der Mobilen Berufsausbildungsbegleitung für hörgeschädigte Jugendliche des Förderzentrums Graz werden je nach absehbarem Betreuungsangebot und voraussichtlicher Betreuungsintensität individuell veranschlagt.

Voraussetzungen:

  • Antrag nach dem Stmk. Behindertengesetz („Hilfe zur Schulbildung und Erziehung“ oder „berufliche Eingliederungshilfe“)
  • Kostenübernahme durch anderen Kostenträger (AMS, BSB)

Die Verrechnung erfolgt in Form von einer jeweils unterschiedlichen Anzahl von Stundensätzen („LB MOB-LE“) bzw. bei interner Unterbringung während der Dauer des Berufsschulbesuches in Graz in Form von Tagsätzen („LE-INT“).

  • Arbeitsassistenz und Jobcoaching für Menschen mit Hörbeeinträchtigung sind kostenlos!

PDF-Reader

Zum Betrachten einiger Dokumente wird eine PDF-Reader-Software benötigt, die zum Beispiel kostenlos bei Adobe zu beziehen ist.
Eine Liste alternativer Programme findet sich unter diesem Link.
Wir empfehlen aus der Liste von anbieterunabhängigen und freien PDF-Betrachtern zu wählen. Alle diese Programme sind „Freie Software“, die Ihre vier Freiheiten – das Nutzen, Untersuchen, Weitergeben und Verbessern – respektieren. Damit erhalten Sie mehr Kontrolle und schützen Ihre Privatsphäre.