Familienbeihilfe

Erhöhte Familienbeihilfe

Aufgrund einer diagnostizierten Hörbeeinträchtigung des Kindes erhält die Familie eine erhöhte Familienbeihilfe vom Staat (Ansuchen beim Finanzamt).
Weitere Informationen: help.gv

Hörsysteme

Kosten Hörgeräte:

Für eine Hörgeräteversorgung übernimmt die österreichische Sozialversicherung im 5- Jahres- Rhythmus die Kosten von bis zu € 3780. Dies beinhaltet 2 Hörsysteme sowie zwei Maßohrstücke und wird bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres eines Kindes übernommen, sofern es sich noch in Ausbildung befindet.

Kosten Maßohrstücke:

Abhängig vom Alter eines Menschen, müssen verschieden oft neue Maßohrstücke gefertigt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich (je nach Material) auf € 120 – € 400 je Paar. Bei Kindern bis zum 5.Lebensjahr übernimmt die Krankenkasse 2x pro Jahr die Kosten . Bei älteren Kindern nur 1x pro Jahr.

Kosten Zubehör, FM Anlagen, Batterien:

Reinigungszubehör, technisches Zubehör (FM- Anlage) sowie für Batterien sind von den Familien selbst zu tragen, können aber beim Lohnsteuerausgleich (außergewöhnliche Belastungen) geltend gemacht werden

Kosten Versicherung:

Man sollte bedenken, dass Kinder den bewussten Umgang mit einem Hörsystem erst erlernen müssen und bei Kleinstkindern eine Maßohrstückneuanfertigung im 1- bis 2- Monats- Rhythmus erfolgen muss.
Eine Hörgeräteversicherung übernimmt 100% sämtliche Kosten für event. Hörgerätereparaturen oder Maßohrstückneufertigungen trägt
Die Kosten für eine Hörgeräteversicherung belaufen sich (abhängig vom Hörgerätewert) für ein Hörgerätepaar auf ca. € 150,- pro Jahr. Bei Verlust eines Hörsystems übernimmt die Hörgeräteversicherung im ersten Jahr 85%, im zweiten Jahr 75%, etc. der Kosten.
Die Kosten für eine Hörgeräteversicherung, Reinigungszubehör, technisches Zubehör (FM- Anlage) sowie für Batterien sind von den Familien selbst zu tragen, können aber beim Lohnsteuerausgleich (außergewöhnliche Belastungen) geltend gemacht werden.

Förderungen:

Zuschüsse für die privaten Aufwendungen für technisches Zubehör (FM- Anlage) können bei der Gemeinde, Bezirkshauptmannschaft, Sozialversicherung, Caritas, VOX- Verein, Odilien- Institut, etc. persönlich durch die Familien beantragt werden. Hier gibt es aber bundesweite Unterschiede der Länder.

Garantien:

Grundsätzlich verfügen alle Hörsysteme über ein Jahr Vollgarantie vom Hersteller und ein zweites Jahr Gewährleistungsgarantie. Das heißt, Fehler, die bereits im 1. Garantiejahr aufgetreten sind, werden im 2. Jahr anstandslos behoben.
Später auftretende Defekte am Hörsystem und entsprechende Reparaturkosten, die durch Abnutzung erfolgen, trägt die Krankenkasse.

Auf die Maßohrstücke kann die Garantie nur für 3 Monate gegeben werden, da durch Wachstum, Gewichtsreduktion oder –zunahme anatomische Veränderungen eintreten können, die die Passform eines Ohrstückes beeinflussen.

Kosten, die durch selbstverschuldete Defekte am Hörsystem oder Maßohrstück entstehen, sind vom Versicherungsnehmer zu zahlen.

Aufgrund einer diagnostizierten Hörbeeinträchtigung des Kindes erhält die Familie eine erhöhte Kinderbeihilfe vom Staat (Ansuchen beim Finanzamt).

Prävention
Die Sozialversicherung trägt keine Kosten für die Prävention (Gehörschutz).

Logopädie

Anlaufstellen

TherapeutInnensuche nach Ort (Postleitzahl) und Schwerpunkte
www.logopaedieaustria.at

Gebärdensprache

Kosten und Förderungen

Die Kosten für einen Gebärdensprachkurs sind von den Familien selbst zu übernehmen.
Gebärdensprachkompetente PädagogInnen können beispielsweise im Rahmen von Familienentlastung, Schulassistenz, Jobassistenz oder Ausbildungsbegleitung angefordert bzw. beantragt werden. Diese Kosten werden in der Regel mittels Bescheid verrechnet.

Anlaufstellen und Gebärdensprachkurse

Gehörlosenverband NÖ
Rennbahnstrasse 43/ Top 5
3100 St. Pölten
www.gehoerlos-noe.at

Hörfrühförderung und Familienbegleitung

Anlaufstellen

Kinderkrippe & Kindergarten, Tagesmütter & Tagesväter

Schule

Anlaufstellen

Landesschulrat für Niederösterreich
Hörbeeinträchtigtenpädagogik
Landeskoordinatorin Frau Elke Gassner
Mail: elke.gassner@lsr-noe.gv.at
http://www.lsr-noe.gv.at/index.php/fphgs.html

Ausbildung

Sonstige Anlaufstellen

Österreichische Cochlear-Implant-Gesellschaft (Verein)

Österreichische Cochlear-Implant-Gesellschaft (Verein)
ZVR-Zahl.: 098043859
www.oecig.atAnsprechpartner für Wien, NÖ und Bgld.
Markus Raab
E-Mail.: m.raab@oecig.at
Mobil: 0664/5744676 (Anrufe und SMS)
FAX.: 02252/21234

Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, hat als alleinigen Zweck die Förderung von gehörlosen, schwerhörigen und ertaubten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, deren Hörvermögen wieder hergestellt werden soll, insbesondere jener, die mit einem Cochlea-Implantat versorgt worden sind oder versorgt werden sollen.

PDF-Reader

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